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   OLG Hamm, 18.08.2003 - 2 Ss 483/03   

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https://dejure.org/2003,13901
OLG Hamm, 18.08.2003 - 2 Ss 483/03 (https://dejure.org/2003,13901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.2003 - 2 Ss 483/03 (https://dejure.org/2003,13901)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 2003 - 2 Ss 483/03 (https://dejure.org/2003,13901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Urteilsfrist, Absetzung des Urteils, Begründung der Verfahrensrüge,

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die fristgerechte Ausfertigung des Urteils; Möglichkeit der Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist; Anforderungen an die Angabe der als erwiesen erachteten Tatsachen in der Urteilsbegründung; Voraussetzungen für die Annahme einer psychischen ...

  • Judicialis

    StPO § 223; ; StPO § 226; ; StPO § 231; ; StPO § 233; ; StPO § 275; ; StPO § 344

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteilsfrist, Absetzung des Urteils, Begründung der Verfahrensrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2003 - 2 Ss 483/03
    Das bloße Dabeisein ist aber - selbst wenn der "Gehilfe" die Tat billigen sollte - auch nicht ohne weiteres Beihilfe durch psychische Unterstützung (BGH NStZ 1996, 563).
  • BGH, 09.09.1998 - 3 StR 413/98

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2003 - 2 Ss 483/03
    Dies setzt vielmehr auch die Feststellung voraus, dass die Tat durch die Unterstützung objektiv gefördert und erleichtert worden und dies dem Gehilfen auch bewusst war (BGH StV 1999, 212; siehe im Übrigen auch noch BGH StV 1996, 659).
  • BGH, 03.05.1996 - 2 StR 641/95

    Beihilfe - Haupttat - Bloße Anwesenheit - Bloße Billigung - Tatentschluß -

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2003 - 2 Ss 483/03
    Dies setzt vielmehr auch die Feststellung voraus, dass die Tat durch die Unterstützung objektiv gefördert und erleichtert worden und dies dem Gehilfen auch bewusst war (BGH StV 1999, 212; siehe im Übrigen auch noch BGH StV 1996, 659).
  • OLG Hamm, 11.12.2003 - 2 Ss 641/03

    Körperverletzung; gefährliche; gemeinschaftliche Begehung; Anforderungen an die

    Er weist zusätzlich auf seinen Beschluss vom 18. August 2003 in 2 Ss 483/03, http://www.burhoff.de, hin.
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